Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der AP Gebäudetechnik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der AP Gebäudetechnik GmbH und ihren Auftraggebern über Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Renovationsarbeiten sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung sowie dem zugehörigen Kostenvoranschlag. Leistungen, die im Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich aufgeführt sind, gelten nicht als Vertragsbestandteil und werden separat verrechnet.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Subunternehmer für die Ausführung einzelner Leistungen einzusetzen.
Die im Kostenvoranschlag angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Bei Stundenarbeiten wird der jeweils gültige Stundenansatz zur Anwendung gebracht, der dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt wird.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei grösseren Aufträgen kann der Auftragnehmer Akontozahlungen verlangen oder Teilrechnungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt stellen.
Im Verzugsfall wird ein Verzugszins von 5% pro Jahr in Rechnung gestellt.
Vereinbarte Ausführungstermine werden vom Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen eingehalten. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässe oder anderer nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatz.
Sollten unvorhergesehene Umstände während der Ausführung Mehrarbeiten erforderlich machen, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und besprecht das weitere Vorgehen.
Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang zu den Arbeitsbereichen und stellt – sofern nichts anderes vereinbart – Wasser und Strom unentgeltlich zur Verfügung. Wertgegenstände im Arbeitsbereich sind vom Auftraggeber selbst zu sichern.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Gegebenheiten, die für die Ausführung relevant sein könnten (z.B. asbesthaltige Materialien, schwierige Zugänglichkeit, besondere Vorschriften).
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten gemäss den geltenden Schweizer Normen und dem Stand der Technik. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Arbeiten, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen längere Fristen vorsehen.
Mängelrügen sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen behebt der Auftragnehmer die Mängel kostenlos. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den Vertragswert beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder andere mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Bei Notdienst-Einsätzen erfolgt die Haftung nach den gleichen Grundsätzen, wobei die besonderen Umstände des Notfalls (Zeitdruck, eingeschränkte Diagnosemöglichkeiten) berücksichtigt werden.
Gelieferte Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Erfüllungsort ist Wetzikon. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wetzikon, Schweiz.
AP Gebäudetechnik GmbH
Blaketen 6
8620 Wetzikon
Schweiz
Stand: Mai 2026